Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Österreichischen Juristenkommission interessieren, empfehlen wir Ihnen, eine unserer nächsten Tagungen zu besuchen und unsere Vorstandsmitglieder direkt anzusprechen. Sie können uns aber auch schriftlich oder per E-Mail kontaktieren.
Als ordentliches Mitglied aufgenommen werden können physische Personen mit abgeschlossenem juristischem Universitätsstudium oder solche, die berufliche Tätigkeiten ausüben, für die der Erwerb eines akademischen Grades an einer Universität Voraussetzung ist und die sich zumindest in Teilbereichen ihrer beruflichen Tätigkeit mit juristischen Fragen beschäftigen, wie etwa Ziviltechniker, Patentanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder.
Die Aufnahme eines neuen ordentlichen Mitgliedes setzt die Empfehlung von mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern voraus. Die Prüfung der Aufnahmewürdigkeit obliegt dem ständigen Aufnahmeausschuss.