Das rechtsstaatliche Gewissen Österreichs. Seit 1963.
Die Österreichische Juristenkommission ist ein im Jahre 1963 gegründeter Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Sie zählt Vertreter aller juristischen Berufsgruppen zu ihren Mitgliedern.
Die Österreichische Juristenkommission betrachtet es als ihre Aufgabe, sich für Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte des Einzelnen einzusetzen. In diesem Sinne versteht sich die Österreichische Juristenkommission in der öffentlichen Auseinandersetzung mit Fragen des Rechts und der Rechtspolitik als "rechtsstaatliches Gewissen".
Ein besonderes Anliegen der Österreichischen Juristenkommission ist es, im Vorfeld der Gesetzgebung auf den Abbau rechtsstaatlicher Defizite hinzuwirken und in der Diskussion über neue rechtspolitische Vorhaben für den Ausbau des Rechtsstaates und den Schutz der Grundrechte einzutreten.
Die Österreichische Juristenkommission verfolgt ihre Ziele durch wissenschaftliche Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Mit ihren Veranstaltungen will sie sowohl eine Plattform für das juristische Fachgespräch zwischen Vertretern aller juristischen Berufsgruppen bieten als auch die Begegnung mit den maßgeblichen Exponenten der Rechtspolitik ermöglichen. Einen wichtigen Platz im Veranstaltungsprogramm nimmt die jährliche Frühjahrstagung in Oberösterreich ein. Die Veröffentlichungen der Österreichischen Juristenkommission erscheinen in der Schriftenreihe "Kritik und Fortschritt im Rechtsstaat" im Linde-Verlag.
Aus Anlass des 50-jährigen Bestehens der Österreichischen Juristenkommission erschien 2013 nicht nur eine Festschrift, sondern auch eine Dokumentation auf einer mittlerweile vergriffenen DVD.
Die Österreichische Juristenkommission ist die nationale Sektion der Internationalen Juristenkommission (ICJ). Die 1952 gegründete ICJ hat ihren Sitz in Genf. Sie ist eine Non-governmental Organization (NGO) mit Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen, bei der UNESCO und beim Europarat. Die ICJ hat sich die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte zur Aufgabe gesetzt. Sie besteht aus 60 individuellen Mitgliedern. Weltweit sind ihr rund 60 nationale Sektionen und Partnerorganisationen angeschlossen.