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Förderndes Mitglied werden
Fördernde Mitglieder können physische oder juristische Personen sein. (Artikel 7 Abs 2 der Statuten)
Über die Aufnahme von ordentlichen und fördernden Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Beschlussfassung im Vorstand bedarf der Einstimmigkeit; kommt ein einstimmiger Beschluss nicht zustande, dann obliegt die Entscheidung der Vollversammlung. (Artikel 8 Abs 1 der Statuten)
Wenn Sie förderndes Mitglied der Österreichischen Juristenkommission werden wollen, kontaktieren Sie bitte unseren Generalsekretär Dr. Michael Breitenfeld (
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; Tel: + 43 1 535 21 41).